Die Praxis von doc.reichkendler ist eine Wahlaztpraxis.

Was bedeutet das für den Patienten:

Da keine direkte Verrechnung mit den Krankenkassen stattfindet, bekommen Sie eine Honorarnote für die Behandlung.
Haben Sie diese bezahlt, können Sie sie anschließend bei Ihrer Krankenkasse einreichen und bekommen einen Teilbetrag rückerstattet.
Haben Sie zusätzlich noch eine private Versicherung für ambulante Fälle, bezahlt diese dann den Rest.
Falls Sie nach einem Unfall zu uns in Behandlung kommen und eine Unfallversicherung haben, erkundigen Sie sich, ob diese auch die ambulanten Behandlungskosten übernimmt.